AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen


I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

2. Geschäftsbedingungen des Vertragsnehmers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

1. Angebote des Hotels sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer, Veranstaltungsräume, Flächen oder Vitrinen sowie die Nutzung der angemieteten Räumlichkeiten und Flächen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
3. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Hotelzimmer am Anreisetag ab 15:00 Uhr in Anspruch zu nehmen (Check-in-Zeit). Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Eine frühere Anreise ist in Rücksprache mit Voranmeldung je nach Verfügbarkeit möglich; hierfür wird ein entsprechender Aufschlag berechnet. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr (Check-out-Zeit) geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
4. Das Mitnehmen von Speisen, Getränken und Einrichtungsgegenständen zu Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Bankettabteilung. In diesen Fällen wird ein Korkgeld, Tellergeld und/oder sonstiger Ausgleich zuzüglich eines Bedienungsanteils zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
5. Die Nutzung der Hoteleinrichtungen ist ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Öffnungszeiten möglich. Die aktuellen Öffnungszeiten werden am Eingang der jeweiligen Hoteleinrichtung ausgehängt. Das Hotel behält sich vor, die Öffnungszeiten zu ändern bzw. Einrichtungen ganz oder teilweise zu schließen, insbesondere aufgrund von Umbauarbeiten oder Hotelveranstaltungen oder wenn eine Nutzung aus anderen Gründen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.
6. Alle genutzten Räumlichkeiten im Innen- und Außenbereich müssen am Tag nach der Feier bis spätestens 10:30 Uhr beräumt und vertragsgerecht übergeben werden. Selbst mitgebrachte Utensilien, Verpackungen und Müll (Gasflaschen, Kartons, Kisten,…) sind mitzunehmen. Sollte dies nicht geschehen, behalten wir uns vor Ihnen ein entsprechendes Entsorgungsendgelt in Rechnung zu stellen.
7. Bei Aufenthalt im Innen- und vor allem im Außenbereich des Hotels bitten wir um stetige Rücksichtnahme auf unsere anderen Gäste und Nachbarn. die Lautstärke im Freien muss somit ab 22.00 Uhr deutlich gedrosselt werden. Zudem müssen die Fenster zur Straßenseite geschlossen bleiben. Eventuelle Musik im Außenbereich muss ab 22.00 Uhr ausgeschaltet werden. Im Innenbereich sind die Bässe/die Laustärke ab 22.00 Uhr auf eine angemessene Lautstärke zu stellen. Je nach Lautstärke der Musik im Innenbereich behalten wir uns vor die Tür zum Rosengarten dauerhaft geschlossen zu halten um unsere Nachbarn nicht zu verärgern. Dafür trägt der Veranstalter und auch das Hotel Sorge.

Polizeisatzung Gemeinde Kreischa

>> § 8 Lärm aus Veranstaltungsstätten

  1. a) Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass aus Veranstaltungsstätten oder Versammlungsräumen innerhalb im Zusammenhang bebauter Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden kein Lärm nach außen dringt, durch den andere unzumutbar belästigt werden. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten.
    b) Das in Abs. 1 geregelte Gebot zur Vermeidung von Lärm gilt auch für die Besucher von derartigen Veranstaltungsstätten […]

8. Die Musik (DJ, Musiker, Band, eigene Anlage etc.) muss spätestens um 02.00 Uhr ausgeschalten werden. Sämtliche Technik, Licht-, Ton-, Bühnenelemente müssen in angemessener Lautstärke und ohne Ruhestörung innerhalb 30 Minuten nach Veranstaltungsende, spätestens jedoch 02.00 Uhr, abgebaut und im Fahrzeug im Außenbereich verstaut sein. Bis dahin nicht abgebautes und verstautes Equipment kann am Tag nach der Veranstaltung in Rücksprach mit dem Landhotel gern ab
09.00 Uhr, spätestens jedoch bis 11.00 Uhr abgebaut werden. Das Landhotel Rosenschänke übernimmt keinerlei Gewährleistung für Beschädigung oder Diebstahl des Equipments. Danach kann die Feier langsam ausklingen, spätestens um 2.45 Uhr wird jedoch die letzte Getränkerunde seitens der Mitarbeiter des Hotels eingeläutet. Um 03.00 Uhr müssen alle Gäste die Feier-Räumlichkeiten inkl. Rosengarten verlassen haben. Bei Überschreitung behalten wir uns vor die für jede angebrochene Stunde angesetzte Nachtzuschlagszahlung in Höhe von 150,00 Euro zu berechnen.

III. Preise und Zahlung

1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Beherbergung und/oder Veranstaltung sowie weitere von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
Soweit nicht anders vereinbart, ist das Hotel berechtigt für die Bereitstellung von Mitarbeitern ab 23.00 Uhr Nachtzuschläge pro angefangene Stunde zu veranschlagen. Pro angefangene Stunde sind das 150,00 Euro.
2. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein, soweit nicht eine anders lautende Vereinbarung getroffen worden ist. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis oder die gesetzliche Mehrwertsteuer, so kann das Hotel den vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
3. Die Abrechnung erfolgt in Euro. Bei ausländischen Zahlungsmitteln gehen die Kursdifferenzen und Bankspesen zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten. Anzahlungen in fremder Währung werden mit dem Tag der Valutierung in Anrechnung zur Gesamtrechnung gebracht.
4. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang der Rechnung, spätestens jedoch binnen 7 Tage nach Abreise ohne Abzug zu zahlen. Ausnahme bilden die Vorab-Rechnungen von Veranstaltungen. Diese sind in voller Höhe entsprechend sofort VOR (!) der Veranstaltung zu überweisen. Als kurzfristiger Nachweis ist der entsprechende Überweisungsbeleg/Kontoauszug vorzulegen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 10% p.a. zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Sofern die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine im Vertrag nicht abweichend schriftlich vereinbart sind, sind folgende Vorauszahlungen vereinbart:

a) Im Beherbergungsbereich (Logis & Frühstück) bei Gruppen ab 20 Zimmernächten
-10% Deposit bei Vertragsabschluss als Garantie, zuzüglich
-50% Deposit 90 Kalendertage vor Anreise der Gruppe, zuzüglich
-30% Deposit 30 Kalendertage vor Anreise der Gruppe, Rest nach Vorlage der Rechnung spätestens binnen 7 Kalendertagen.

b) für den Veranstaltungsbereich
– 400 Euro für Feierlichkeiten im Bankettsaal (Landhaus-Saal) und angrenzenden Rosengarten bzw. im kleinen Veranstaltungssaal (Restaurant und Landhaus-Zimmer)

Die Summe der Anzahlung wird beim Begleichen der Gesamtsumme verrechnet. Bei Stornierung verfällt die bereits geleistete Anzahlung und wird nicht zurück erstattet.
6. An allen vom Auftraggeber eingebrachten Sachen jeder Art ist hinsichtlich sämtlicher Forderungen, die im Zusammenhang mit vorstehendem Auftrag stehen, mit der Einbringung ein Pfandrecht bestellt.
7. Reklamationen zur Rechnungslegung sind unmittelbar nach bekannt werden gegenüber dem Hotel mitzuteilen.
8. Die Form der Rechnungslegung (Empfänger) ist bei Auftrag bzw. spätestens mit Ende der Dienstleistung dem Hotel entsprechend bekannt zu geben

IV.Rücktritt des Hotels

1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
– Beherbergungen sowie Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden,
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Beherbergung und/ oder Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist oder
– ein Verstoß gegen vorstehende Ziffer II. 2 vorliegt
3. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Etwaige Ansprüche gemäß Ziff. IX bleiben unberührt

V. Stornierung durch den Kunden

1. Stornierungen haben schriftlich mit gültiger Unterschrift zu erfolgen.
2. Im Beherbergungsbereich (Logis) gilt für eine Stornierung durch den Kunden folgendes:
a) Bei einer Stornierung am 13. bis 7. Tag vor Anreise hat der Kunde 60% des vereinbarten Zimmerpreises pro Zimmer und gebuchter Nacht zu zahlen.
b) Bei einer Stornierung am 6. bis 3. Tag vor Anreise hat der Kunde 80% des vereinbarten Zimmerpreises pro Zimmer und gebuchter Nacht zu zahlen.
c) Bei Absage am Anreisetag und bei Nicht-Anreise hat der Kunde 100% des vereinbarten Zimmerpreises pro Zimmer und gebuchter Nacht zu zahlen.
d) Bei Gruppenbuchungen ab 10 Zimmernächten können
– bis zu 90 Kalendertagen vor Anreise der Gruppe 90% der gebuchten Zimmernächte kostenfrei reduziert werden.
– bis zu 60 Kalendertagen vor Anreise der Gruppe 70% der gebuchten bzw. verbleibenden Zimmernächte kostenfrei reduziert werden.
– bis zu 30 Kalendertagen vor Anreise der Gruppe 40% der gebuchten bzw. verbleibenden Zimmernächte kostenfrei reduziert werden.
– bis zu 14 Kalendertagen vor Anreise der Gruppe 20% der gebuchten bzw. verbleibenden Zimmernächte kostenfrei reduziert werden.
– bis zu 5 Kalendertagen vor Anreise der Gruppe 10% der gebuchten bzw. verbleibenden Zimmernächte kostenfrei reduziert werden.
e) Bei Hochzeits- und Familienfeiern müssen alle 10 Landhotelzimmer für den Tag/die Nacht der Feier geschlossen mit gebucht werden. Hierfür berechnen wir einen entsprechenden Pauschalpreis. Stornierungen sind in diesem Falle gänzlich ausgeschlossen. Für eventuell freibleibende Hotelzimmer zahlt der Veranstalter.

3. Bei Buchung eines Abrufkontingentes gilt bei Stornierung der Zimmer nach Abruf Ziffer 2. entsprechend. Erfolgt der Abruf der Zimmer direkt durch den Gast, steht der Veranstalter bis zum Abruf für das gebuchte Kontingent ein.
4. Im Veranstaltungsbereich gilt für eine Stornierung durch den Kunden folgendes:
– Bis 360 Kalendertage, vor dem Veranstaltungstermin kann der Veranstalter vom Vertrag zurück treten. Das Hotel ist berechtig die geleistete Anzahlung für geleistete Arbeit (Ausarbeiten des Menüs, Getränkekarte, Abläufe etc.) einzubehalten.
– Tritt der Veranstalter zwischen dem 360. und dem 270. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin zurück, so ist das Hotel berechtigt, die geleistete Anzahlung einzubehalten sowie eine Ausfallentschädigung in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist, jedenfalls aber 25 % des kalkulierten Gesamtumsatzes.
– Tritt der Veranstalter zwischen dem 270. Kalendertag und dem 210. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin zurück, so ist das Hotel berechtigt, die geleistete Anzahlung einzubehalten sowie zuzüglich 50% des entgangenen Gesamtumsatzes in Rechnung zu stellen.
– Tritt der Veranstalter zwischen dem 210. und dem 150. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin zurück, so ist das Hotel berechtigt, die geleistete Anzahlung einzubehalten sowie zuzüglich 75% des entgangenen Gesamtumsatzes in Rechnung zu stellen, bei späterem Rücktritt auch den vollen kalkulierten Gesamtumsatz.
– Die Berechnung des Gesamtumsatzes erfolgt gemäß des Preises pro Person für das gebuchte Gesamtarrangement/Paket mal vereinbarte Personenanzahl bzw. nach der Formel: Speisen-/ Menüpreis, Mindestbuchdauer der Getränke(pauschale) pro Person mal vereinbarte Personenanzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird der Speisenpreis bzw. das preiswerteste 5-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zu Grunde gelegt.

VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss spätestens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn der Bankettabteilung mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Ohne entsprechende Zustimmung des Hotels erfolgt die Abrechnung bei einer Abweichung nach unten nach der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl unter Anrechnung etwaiger ersparter Aufwendungen.
2. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
3. Das Hotel ist berechtigt, einer Abweichung der Teilnehmerzahl später als 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn nur unter der Bedingung zuzustimmen, dass die vereinbarten Preise neu festgesetzt werden und die bestätigten Räume getauscht werden.
4. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen.
5. Das Hotel kann dem Kunden andere als die ursprünglich gebuchten Veranstaltungsräume zuweisen, wenn dies dem Kunden zumutbar ist, insbesondere wenn dringende Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden müssen oder die ursprünglich gebuchten Räume anderweitig benötigt werden und die alternativ zugewiesenen Räume den ursprünglich gebuchten in Kapazität und Ausstattung vergleichbar, zumindest aber für die vom Kunden geplante Veranstaltung gleichermaßen geeignet sind. Das Hotel wird den Kunden von einer Änderung der Veranstaltungsräume unverzüglich in Kenntnis setzen.

VII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

1. Soweit das Hotel für den Vertragsnehmer auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen sowie Dienstleistungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Bei Installationen von technischen Aufbauten und Anlagen kann das Hotel verlangen, dass diese vom TÜV abgenommen werden und dass der Kunde dem Hotel unverzüglich und unaufgefordert das technische Prüfzeugnis vorlegt.
3. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Vertragsnehmers unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Das Hotel ist berechtigt, hierfür eine pauschale Nutzungsgebühr in Rechnung zu stellen. Der Kunde haftet für durch die Verwendung seiner Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels, soweit diese nicht in den Verantwortungsbereich des Hotels fallen.
4. Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Das Hotel ist berechtigt, hierfür eine Anschlussgebühr zu verlangen.
5. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Vertragsnehmers geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, ist das Hotel berechtigt, eine Ausfallvergütung zu berechnen.

VIII. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige Gegenstände

1. Vom Kunden mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel kann die Vorlage eines behördlichen Nachweises verlangen.
2. Wegen der Gefahr möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen an Wänden untersagt. Entsprechende Plakatständer oder Dekowände stellt das Hotel gegen Berechnung zur Verfügung.
3. Das Einrichten einer Polterecke o.ä. ist nur in Rücksprache mit dem Hotel möglich. Diese findet auf zwei Parkflächen des benachbarten Grundstücks (Videostudio) Platz. Sie müssen dafür selbst eine feste Plane zum unterlegen organisieren und tragen für die Komplett-Reinigung Sorge. Die Fläche muss bis 10:00 Uhr am Folgetag geräumt und gereinigt sein. Bei nicht ordnungsgemäßer Reinigung, behalten wir uns vor Ihnen die Reinigungskosten in Rechnung zu stellen. Für entstandene Schäden haftet der Veranstalter.
4. Das Abfeuern von Feuerwerkskörpern und jegliches offenes Feuer (Wunderkerzen etc.) im Innenbereich des Hotel sowie im Rosengarten und im Außenbereich um das Hotel herum sind strikt untersagt.
5. Das Zünden von Konfettibomben, Luftschlangenkanonen, Fontänen o.ä. ist sowohl im Innen- als auch im Außenbereich des Hotels strikt untersagt. Sollte entgegen unserem Verbot dennoch einer der Gegenstände gezündet werden, dann berechnen wir eine entsprechende Aufwandsgebühr für die Reinigung gemessen am Grad der Verschmutzung – mindestens jedoch 350,00 Euro.
6. Das Werfen von Reis, Konfetti, Streublumen o.ä. ist sowohl im Innen- als auch im Außenbereich des Hotels strikt untersagt. Sollte entgegen unserem Verbot dennoch einer der Gegenstände gezündet werden, dann berechnen wir eine entsprechende Aufwandsgebühr für die Reinigung gemessen am Grad der Verschmutzung – mindestens jedoch 350,00 Euro.
7. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende des Aufenthalts und/oder der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten. Die erforderliche Entsorgung von zurückgebliebenem Material erfolgt ebenfalls zu Lasten des Kunden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Gegenstände, die von Fremdfirmen gemietet und in die Räume des Hotels gebracht worden sind.
8. Für die Reinigung der Räumlichkeiten und der Außenflächen nach der Feier ist das Hotel verantwortlich. Hierbei behalten wir uns jedoch vor für zusätzlichen Reinigungsaufwand, über die normalen Maße hinaus, eine zusätzliche Reinigungsgebühr – gemessen am Aufwand – zu verlangen. Das gilt zum Beispiel für Kinderspielecken (Knete, Glitzer,…), Zigaretten im Rosengarten, Fingerabdruckleinwände, etc.

IX. Haftung des Hotels

1. Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen, es sei denn, dem Hotel ist Vorsatz vorzuwerfen oder es muss für eigene grobe Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie seiner sonstigen Erfüllungsgehilfen einstehen oder der Schadensersatzanspruch resultiert aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Eine hiernach bestehende Haftung ist in allen Fällen einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
2. Ist der Kunde Beherbergungsgast, haftet das Hotel für eingebrachte Sachen nach den Paragrafen 701 ff. BGB. Danach ist die Haftung auf das Hundertfache des Zimmerpreises, höchstens jedoch € 3.500,00, bzw. für Geld- und Wertgegenstände € 800,00 beschränkt.
3. Das Hotel haftet gemäß Abs. 1 für Schäden am Fahrzeug des Kunden, das auf einem Stellplatz in der Hotelgarage abgestellt ist, die von ihm, seinen Angestellten oder Beauftragten verschuldet wurden. Der Kunde ist verpflichtet, einen solchen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen der Hotelgarage/ des Hotelparkplatzes anzuzeigen. Das Hotel haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Kunden/Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind. Das Hotel haftet im Verhältnis zu Kunden nicht für Schäden, die mit dem Fahrzeug des Kunden an Rechtsgütern Dritter verursacht wurden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels bleibt hiervon unberührt.

X. Haftung des Kunden

1. Der Kunde haftet für Schäden an Gebäude und/oder Inventar, die durch ihn selbst, seine Familienangehörigen oder Gäste, Veranstaltungsteilnehmer bzw. – besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es obliegt dem Kunden, sich für derartige Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern. Das Hotel ist berechtigt, einen Nachweis über eine entsprechende Versicherung zu verlangen.

XI. Datenschutz

Unser Datenschutz gegenüber unseren Kunden ist aus unserer Datenschutzerklärung zu entnehmen.

XII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, einschließlich dieser Schriftformklausel, müssen schriftlich erfolgen.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Hotels.
4. Es gilt Deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt bei Vertragslücken. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

XIII. Ergänzende Bestimmungen für den Erwerb von Gutscheinen

1. Die Annahme des Vertragsangebots des Kunden gemäß Ziff. II. 1. dieser AGB erfolgt im Falle einer Gutscheinbestellung in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde den Gutschein vom Hotel erhält.
2. Aufgrund eines vom Hotel erworbenen Gutscheins ist der Kunde berechtigt, vom Hotel die im Gutschein aufgeführte Leistung zu fordern. Die aufgrund des Gutscheins vom Hotel zu erbringende Leistung erfolgt auf Grundlage dieser AGB. Das Hotel ist nur gegen Vorlage des Gutscheins zur Leistung zur verpflichtet (Kleines Inhaberpapier gemäß §§ 807, 793ff.BGB).
3. Der Kunde ist berechtigt, den Gutschein an Dritte weiterzugeben, insbesondere zu verschenken. Auf Wunsch des Kunden legt das Hotel bereits auf dem Gutscheinformular einen Dritten fest, der den Gutschein erhalten soll. Die Festlegung eines Namens auf dem Gutschein berührt die unter Ziff. XII. 2 beschriebene rechtliche Qualität des Gutscheins nicht.
4. Ist der Kunde Verbraucher und schließt er mit dem Hotel durch Erwerb eines Gutschein unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln einen Vertrag ab, so steht ihm ein Widerrufsrecht nach §§ 312d, 355 BGB zu. Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Gutschein die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung zum Gegenstand hat und sich das Hotel verpflichtet hat, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen. Dies ist insbesondere bei Gutscheinen mit bestimmtem Reservierungsdatum der Fall.

5. Der Kunde ist an seinen Antrag nicht mehr gebunden, wenn er in Fällen, in denen ihm nach Ziff. XIII.4. ein Widerrufsrecht zusteht, binnen einer Frist von zwei Wochen diesen Vertrag widerruft (Widerrufsfrist). Die Frist beginnt am Tag nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, bei der Lieferung von Waren am Tag nach dem Eingang der Waren beim Empfänger. Bei Belehrung nach Vertragsschluss beträgt die vorgenannte Frist vier Wochen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform (z.B. per Brief, E-Mail oder Telefax) an das Hotel zu richten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an das Hotel.